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Aufruf der Jugendkammer der EKvW zur Arbeit mit jungen Flüchtlingen
24.2.2015
Jugendkammer von Westfalen ruft zu einem solidarischen und unterstützenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen auf, die sich selbst oder deren Familien um Asyl bewerben.
Die Jugendkammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, das oberste beschlussfassende Gremium für die Evangelische Jugendarbeit im westfälischen Raum, befasste sich in ihrer Februar-Sitzung mit der Situation junger Flüchtlinge. „Derzeit herrscht eine aufgeladene gesellschaftliche Stimmung gegen Muslime und besonders gegen die Einwanderung von Flüchtlingen“, erläuterte Udo Bußmann, Landesjugendpfarrer und Vorsitzender der Jugendkammer. Bedrohungen, Anschläge und Aufmärsche vor Asylbewerber-Unterkünften hätten sich im letzten Jahr gegenüber 2013 verdoppelt. Auch in Westfalen seien einige Vorfälle, z.B: in Burbach und in Bochum zu verzeichnen gewesen. Erst kürzlich habe ein Fackelaufmarsch vor einer Unterkunft in Dortmund-Eving bei den Bewohnern Angst und Schrecken verbreitet.Dabei sei die Hälfte aller Flüchtlinge, die sich um Asyl bewerben, erst unter 25 Jahren.
Diese Situation, so Bußmann, kann ein Jugendverband, der sich auf das Evangelium Jesu Christi gründet, nicht hinnehmen.
Deshalb ruft die Jugendkammer nun alle Gliederungen und Einrichtungen und die Mitarbeitenden der Ev. Kinder- und Jugendarbeit in Westfalen dazu auf:
- die Situation von jungen Flüchtlingen in der Kinder- und Jugendarbeit zu thematisieren
- geflüchtete Kinder und Jugendliche in Angebote einzuladen und sie z.B. beim Erlernen der deutschen Sprache zu unterstützen und diese in Gruppen, offener Arbeit und Freizeiten zu integrieren
- als Evangelische Jugend zusammen mit lokalen Initiativen eine Willkommenskultur herzustellen und sich an Aktionen für Flüchtlinge und gegen Vorurteile und Intoleranz zu beteiligen
- politisch für die Verbesserung der Lebenssituation nach der UN-Kinderrechtskonvention zusammen mit anderen Organisationen einzutreten. Dazu gehören humane Unterkünfte und Versorgung, ein Recht auf Schulbesuch und Ausbildung, auf Taschengeld, auf einen freizügigen Aufenthalt in Deutschland und auf Teilnahme an Ferienfreizeiten im Ausland.
- rassistischen und menschenverachtenden Parolen zu widersprechen und gegenüber Gewalt gegen Flüchtlinge Zivilcourage zu zeigen.
Die Jugendkammer beruft sich dabei inhaltlich auch auf die von der Evangelischen Jugendkonferenz im Oktober 2013 verabschiedete Resolution „Unser Kreuz hat keine Haken – Ev. Jugend für Toleranz und Vielfalt gegen Rassismus und Einfalt“. 20.02.2015